Über uns

Wir bieten unseren Kunden kreative Lösungen für ihre Bedürfnisse in den Bereichen Kälte-, Wärme- und Klimatechnik.

Blick auf die Rückseite des Firmengebäudes mit großen Fenstern, gepflegter Außenanlage und blauem Himmel.

Wer wir sind

Wir sind ein 2002 von Volker Melichar gegründetes Handwerksunternehmen in Antdorf, spezialisiert auf Kältetechnik in Weilheim sowie Klima- und Wärmetechnik. Seit 2022 führt unser Geschäftsführer Domino Turzer den inhabergeführten Betrieb im Sinne seines Vorgängers erfolgreich weiter.

Das Team ist indessen gewachsen und verfügt über äußerst erfahrene und bestens geschulte Mitarbeiter, sowie hoch motivierte Lehrlinge. Unsere regelmäßigen Weiterbildungen sorgen dafür, dass wir für Sie immer auf dem neuesten Stand der Technik sind.

Treppenhaus mit markanter Globus-Lampe als zentralem Designelement.

Unsere Vision

Unsere Stärken sind unsere hochwertige Qualität, fachkundige Beratung, sowie flexibler und nachhaltiger Service.

Wir möchten unsere Kunden bestmöglich ausstatten und gehen mit Ihnen den ganzen Weg – von der Planung, über die Umsetzung, bis zur Wartung. Gerne beraten wir Sie zur aktuellen Kältemittelverordnung und gestalten mit Ihnen eine zukunftssichere Lösung.

Bei jedem Auftrag wird genauestens überprüft ob unsere hohen Ansprüche erfüllt wurden. Denn: Kundenzufriedenheit steht für uns an oberster Stelle!

faqs

Fragen und Antworten

Welche Einsatzgebiete in Unternehmen und Industrie gibt es für Kälte- und Klimatechnik?

Einsatzgebiete in Unternehmen und Industrie

Kälte- und Klimatechnik kommt überall dort zum Einsatz, wo Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Kühlung wichtig sind:

Bereich Konkrete Maßnahmen
Lebensmittel & Getränke Kühlräume, Tiefkühltruhen, Kühlketten-Management
Pharma & Chemie Medikamentenlager, Prozesskühlung, Reinraumklimatisierung
Büros & Verwaltung Klimaanlagen, Belüftung, Luftfilter
Industrie & Produktion Maschinenkühlung, Produktionshallenklima, Lüftungssysteme
Rechenzentren & IT Serverraum-Kühlung, Klimaschränke, Luftzirkulation
Einzelhandel & Gastronomie Kühltheken, Lagerkühlung, Raumklima
Transport & Logistik Kühltransporte, temperaturgeführte Lagerung
Freizeit & Gesundheit Schwimmbäder, Krankenhäuser, Fitnessstudios
Welche Kältemittel sind inzwischen verboten und was muss ich tun, wenn meine Anlage damit läuft?

Einschränkungen und Verbote von Kältemitteln

Einige ältere Kältemittel dürfen aufgrund ihrer hohen Umweltbelastung (GWP) nicht mehr hergestellt oder verwendet werden.

Verbotene bzw. stark eingeschränkte Kältemittel

  • R22 (HCFC) – seit 2015 vollständig verboten, keine Nutzung oder Nachfüllung erlaubt
  • R12, R502 (CFCs) – bereits seit 1995 verboten
  • R134a, R404A, R407C, R410A – im Rahmen der EU-F-Gase-Verordnung zunehmend eingeschränkt, vor allem in Neuanlagen mit bestimmten CO₂e-Grenzwerten
  • Ab 2025/2027 – schrittweise Verbote weiterer fluorierter Kältemittel mit hohem GWP-Wert (z. B. Split-Klimaanlagen, Kühlmöbel, Wärmepumpen)

Läuft Ihre Anlage noch mit einem dieser Stoffe, darf sie nicht mehr nachgefüllt werden. Der Betrieb ist nur erlaubt, solange kein Kältemittelverlust auftritt. Bei Undichtigkeit oder Wartung muss die Anlage stillgelegt oder ersetzt werden.

Ein zertifizierter Kältefachbetrieb kann prüfen, ob eine Nachrüstung (Retrofit) technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, oder ob eine Neuanlage mit klimafreundlichem Kältemittel (z. B. R290, R32, CO₂, Propan) sinnvoller ist. Das alte Kältemittel wird fachgerecht entsorgt oder recycelt.

Tipp: Durch eine frühzeitige Umrüstung profitieren Sie von höherer Energieeffizienz, besserer Ersatzteilverfügbarkeit und sichern die Zukunftsfähigkeit Ihrer Anlage.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen F-Gase-Verordnung.

In welchen Abständen muss ich eine Wartung an meinem Gerät durchführen?

Wartungsintervalle für Kälte- und Klimaanlagen

Die Wartungsintervalle hängen von der Art und Nutzung Ihres Kälte- oder Klimageräts ab. In der Regel sollte eine Wartung mindestens einmal jährlich erfolgen, um die Effizienz, Betriebssicherheit und Lebensdauer der Anlage zu sichern. Bei Anlagen mit intensiver Nutzung oder in sensiblen Bereichen (z. B. Lebensmittelkühlung, Serverräume) empfehlen wir halbjährliche Wartungen.

Darüber hinaus schreibt die EU-F-Gase-Verordnung regelmäßige Dichtheitskontrollen vor – abhängig von der CO₂-Äquivalenz der enthaltenen Kältemittel:

    • Ab 5 t CO₂-Äquivalent: mindestens einmal jährlich
    • Ab 50 t CO₂-Äquivalent: mindestens alle sechs Monate
    • Ab 500 t CO₂-Äquivalent: mindestens alle drei Monate

Ausnahme: Anlagen, die mit einem zugelassenen Leckage-Erkennungssystem ausgestattet sind, dürfen die Kontrollintervalle halbieren.

Diese Regelungen gelten insbesondere für Anlagen mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen). Betreiber sind verpflichtet, die Kontrollen zu dokumentieren und von zertifiziertem Fachpersonal durchführen zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen F-Gase-Verordnung.

Was muss ich beim Einbau einer Klimaanlage im Unternehmen beachten?

Klimaanlagen im Unternehmen

Beim Einbau einer Klimaanlage in einem Unternehmen müssen insbesondere die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beachtet werden. Diese regelt die Gestaltung von Arbeitsstätten, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Wichtige Vorschriften

  • §3 ArbStättV – Allgemeine Anforderungen: Arbeitsräume müssen so gestaltet sein, dass sie den Beschäftigten keine Gesundheitsgefahr bringen. Dazu gehört auch die angemessene Klimatisierung.
  • §4 ArbStättV – Raumtemperatur und Luftqualität: Die Raumluft muss ausreichend frisch und die Temperatur den Arbeitsbedingungen angepasst sein. Klimaanlagen dürfen die Gesundheit der Mitarbeiter nicht gefährden (z. B. durch Zugluft, zu kalte Temperaturen, Lärm).

Technische und organisatorische Aspekte

  • Raumgröße und Leistung: Klimaanlage muss für die zu klimatisierenden Räume dimensioniert sein.
  • Luftqualität sicherstellen: Regelmäßige Wartung und Filterwechsel sind Pflicht.
  • Lärmpegel: Geräuschentwicklung darf zulässige Werte nicht überschreiten.
  • Energieeffizienz: Moderne Anlagen sparen Kosten und erfüllen ggf. Anforderungen der EnEV.

Arbeitsschutz und Gesundheit

  • Zugluft vermeiden: Geräte so installieren, dass niemand direkt angeströmt wird.
  • Temperaturregelung: Empfohlen: 20–26 °C je nach Tätigkeit.
  • Schulung der Mitarbeiter: Bedienung und mögliche Auswirkungen der Klimatisierung erklären.

Genehmigungen und Installation

  • Fachgerechte Installation: Montage durch zertifizierte Fachfirmen.
  • Dokumentation: Wartungspläne, Prüfprotokolle und technische Unterlagen verfügbar halten.

Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV).

Welche Vorteile haben Unternehmen vom Einbau einer Wärmepumpe?

Vorteile von Wärmepumpen für Unternehmen

Wärmepumpen bieten Unternehmen und Industrie zahlreiche Vorteile:

  • Energiekosten sparen: Nutzung von Umweltenergie (Luft, Erde, Wasser) reduziert Heiz- und Prozesskosten deutlich.
  • Nachhaltigkeit & CO₂-Reduktion: Wärmepumpen senken Emissionen und helfen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
  • Flexibilität: Geeignet für Büros, Produktionshallen oder Industrieanlagen; skalierbar für Neubau und Modernisierung.
  • Integration in bestehende Systeme: Kombination mit Photovoltaik, Solarthermie oder Abwärme möglich.
  • Planbare Kosten & Förderungen: Langlebig, wartungsarm und oft mit staatlichen Zuschüssen oder Steueranreizen kombinierbar.

Fazit: Wärmepumpen senken Energiekosten, machen Unternehmen nachhaltiger und sorgen für eine zukunftssichere Energieversorgung.

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