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Wir bieten unseren Kunden kreative Lösungen für ihre Bedürfnisse in den Bereichen Kälte-, Wärme- und Klimatechnik.

Kälte- und Klimatechnik kommt überall dort zum Einsatz, wo Temperatur, Luftfeuchtigkeit oder Kühlung wichtig sind:
| Bereich | Konkrete Maßnahmen |
|---|---|
| Lebensmittel & Getränke | Kühlräume, Tiefkühltruhen, Kühlketten-Management |
| Pharma & Chemie | Medikamentenlager, Prozesskühlung, Reinraumklimatisierung |
| Büros & Verwaltung | Klimaanlagen, Belüftung, Luftfilter |
| Industrie & Produktion | Maschinenkühlung, Produktionshallenklima, Lüftungssysteme |
| Rechenzentren & IT | Serverraum-Kühlung, Klimaschränke, Luftzirkulation |
| Einzelhandel & Gastronomie | Kühltheken, Lagerkühlung, Raumklima |
| Transport & Logistik | Kühltransporte, temperaturgeführte Lagerung |
| Freizeit & Gesundheit | Schwimmbäder, Krankenhäuser, Fitnessstudios |
Einige ältere Kältemittel dürfen aufgrund ihrer hohen Umweltbelastung (GWP) nicht mehr hergestellt oder verwendet werden.
Läuft Ihre Anlage noch mit einem dieser Stoffe, darf sie nicht mehr nachgefüllt werden. Der Betrieb ist nur erlaubt, solange kein Kältemittelverlust auftritt. Bei Undichtigkeit oder Wartung muss die Anlage stillgelegt oder ersetzt werden.
Ein zertifizierter Kältefachbetrieb kann prüfen, ob eine Nachrüstung (Retrofit) technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, oder ob eine Neuanlage mit klimafreundlichem Kältemittel (z. B. R290, R32, CO₂, Propan) sinnvoller ist. Das alte Kältemittel wird fachgerecht entsorgt oder recycelt.
Tipp: Durch eine frühzeitige Umrüstung profitieren Sie von höherer Energieeffizienz, besserer Ersatzteilverfügbarkeit und sichern die Zukunftsfähigkeit Ihrer Anlage.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen F-Gase-Verordnung.
Die Wartungsintervalle hängen von der Art und Nutzung Ihres Kälte- oder Klimageräts ab. In der Regel sollte eine Wartung mindestens einmal jährlich erfolgen, um die Effizienz, Betriebssicherheit und Lebensdauer der Anlage zu sichern. Bei Anlagen mit intensiver Nutzung oder in sensiblen Bereichen (z. B. Lebensmittelkühlung, Serverräume) empfehlen wir halbjährliche Wartungen.
Darüber hinaus schreibt die EU-F-Gase-Verordnung regelmäßige Dichtheitskontrollen vor – abhängig von der CO₂-Äquivalenz der enthaltenen Kältemittel:
Ausnahme: Anlagen, die mit einem zugelassenen Leckage-Erkennungssystem ausgestattet sind, dürfen die Kontrollintervalle halbieren.
Diese Regelungen gelten insbesondere für Anlagen mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen). Betreiber sind verpflichtet, die Kontrollen zu dokumentieren und von zertifiziertem Fachpersonal durchführen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen F-Gase-Verordnung.
Beim Einbau einer Klimaanlage in einem Unternehmen müssen insbesondere die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beachtet werden. Diese regelt die Gestaltung von Arbeitsstätten, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV).
Wärmepumpen bieten Unternehmen und Industrie zahlreiche Vorteile:
Fazit: Wärmepumpen senken Energiekosten, machen Unternehmen nachhaltiger und sorgen für eine zukunftssichere Energieversorgung.